Gemeinsam kirchliche Räume nutzen

 

Eine der häufigsten Kooperationen zwischen landeskirchlichen und Internationalen Gemeinden besteht in der Vermietung von Räumen: Eine in Deutschland beheimatete Kirchengemeinde benutzt gemeinsam die Kirche oder das Gemeindehaus mit einer Internationalen Gemeinde. Es ist ratsam, das Mietverhältnis auf eine solide Basis zu stellen und einen entsprechenden Vertrag zu schließen.  Einen Mustermietvertrag gibt es hier zum Download:  Mustermietvertrag

Einen Praxisleitfaden zur ökumenischen Nutzung von Gebäuden gibt es zum Download.